2C_313/2025
Bundesgericht
SRF Berichterstattung über die Proteste an amerikanischen und schweizerischen Universitäten vom 14. Februar bis 14. Mai 2024
4. September
Sachverhalt
Die UBI beurteilte die Fernsehberichterstattung von SRF über universitäre Proteste zum Gaza-Krieg vom 14. Februar bis 14. Mai 2024 gesamthaft und stellte wegen einer angeblich verharmlosenden Darstellung sowie fehlender Hinweise auf antisemitische Tendenzen eine Verletzung des Vielfaltsgebots fest. Die SRG focht diesen Entscheid an.
Erwägungen
• Bei einer Zeitraumbeschwerde ausserhalb von Wahlen und Abstimmungen setzt eine Verletzung des Vielfaltsgebots eine offensichtlich einseitige Themenwahl oder Darstellung voraus, die sich über längere Zeit manifestiert; ein Anspruch auf bestimmte Themen, Gewichtungen oder ein numerisches Meinungsgleichgewicht besteht nicht.
• Die UBI hatte den Inhalt zahlreicher Beiträge qualifiziert unvollständig festgestellt; das Bundesgericht ergänzte den Sachverhalt anhand der vorliegenden Aufnahmen und Transkripte selbst.
• Die SRF-Berichterstattung thematisierte in sämtlichen einschlägigen Formaten auch antisemitische Tendenzen, problematische Parolen und kritische Gegenpositionen. Die differenzierte Darstellung, die Einordnung durch Dritte und das Weglassen weiterer möglicher Aspekte verletzten das Vielfaltsgebot nicht.
Entscheid
Die Beschwerde wird gutgeheissen, der UBI-Entscheid aufgehoben und festgestellt, dass die SRG das Vielfaltsgebot nicht verletzt hat.