1C_674/2025

Bundesgericht

Politische Rechte

Erwahrung der Ergebnisse der Erneuerungswahl der Mitglieder des Kantonsrates vom 12. Februar 2023

22. Mai

Sachverhalt Isabel Garcia wurde 2023 auf der GLP-Liste in den Zürcher Kantonsrat gewählt und wechselte am Tag nach Ablauf der fünftägigen Rechtsmittelfrist zur FDP. Nach Rückweisung durch das Bundesgericht untersuchte das Verwaltungsgericht, ob sie den Parteiwechsel bereits im Wahlzeitpunkt fest beschlossen und den Stimmberechtigten verschwiegen hatte; es verneinte dies nach Befragung Garcias und mehrerer politischer Akteure. Erwägungen • Die behauptete schwere Irreführung ist eine rechtsaufhebende Tatsache, deren Nachweis den Beschwerdeführenden obliegt; aus BGE 151 I 41 ergibt sich keine abweichende Beweislast. • Das Verwaltungsgericht durfte den festen Entschluss zum Parteiwechsel als innere Tatsache anhand von Indizien und unter Anwendung des Regelbeweismasses beurteilen. Die zeitnahe Kontaktaufnahme mit der FDP, die Zeugenaussagen und Garcias konsistente Erklärung liessen den Schluss auf einen bereits vor der Wahl gefassten Entschluss nicht zu; auf zusätzliche, stark in die Privatsphäre eingreifende Beweismittel durfte es willkürfrei verzichten. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
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