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ZR1 2026 121

GR Gerichte

Personenrecht

Beschwerde gegen ärztliche Einweisung

Veröffentlicht am 12. September

Entschieden am 20. August

Der Volltext wird in der Originalsprache angezeigt (Deutsch).

Obergericht des Kantons Graubünden
Dretgira superiura dal chantun Grischun
Tribunale d'appello del Cantone dei Grigioni
Entscheid vom 20. August 2026
ohne Begründung mitgeteilt am 20. August 2026
Referenz
ZR1 26 121
Instanz
Erste zivilrechtliche Kammer
Besetzung
Cavegn, Vorsitz
Bäder Federspiel und Moses
Wöll, Aktuarin ad hoc
Parteien
A._____
Beschwerdeführer
Gegenstand
fürsorgerische Unterbringung
Anfechtungsobj.
ärztliche Einweisung vom 1. August 2026
2 / 2
Es wird erkannt:
1.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
2.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von insgesamt CHF 2’300.00 (Ge-
richtskosten von CHF 1'500.00 und Gutachterkosten von CHF 800.00) gehen
zu Lasten des Kantons Graubünden.
3.
[Rechtsmittelbelehrung]
4.
[Mitteilungen]

Referenzen

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Offizielle Quelle