5A_657/2026

Bundesgericht

Familienrecht

Erlass vorsorglicher Massnahmen

20. August

Sachverhalt Im Verfahren betreffend den geplanten Umzug der Mutter mit dem Kind nach Madrid regelte das Kantonsgericht die Sommerferien des Kindes mit beiden Elternteilen. Die Mutter beantragte vor Bundesgericht eine Verkürzung der väterlichen Ferien und zog ihre Beschwerde anschliessend zurück. Erwägungen • Der erklärte Beschwerderückzug führt zur Abschreibung des Beschwerdeverfahrens als gegenstandslos geworden (Art. 32 Abs. 2 BGG). Entscheid Das Verfahren wurde infolge Beschwerderückzugs abgeschrieben; die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.
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