7B_1301/2024

Bundesgericht

Straftaten

Wucher; betrügerischer Missbrauch eines Computers; Unschuldsvermutung; Willkür

21. Juli

Sachverhalt 2014 als Hausangestellte angestellt, arbeitete eine analphabetische und isolierte Frau bis November 2015 bei A.________, mehr als 60 Stunden pro Woche, ohne Ferien und ohne ihren vertraglichen Lohn zu erhalten. A.________ hatte ihren Legitimationsausweis und ihre Bankkarte einbehalten und 16'500 Franken von ihrem Konto abgehoben, ohne sie darüber zu informieren; sie wurde wegen Wuchers und betrügerischen Missbrauchs eines Computers verurteilt. Erwägungen • Der wucherische Ausbeutungstatbestand ist erfüllt: Die Arbeitnehmerin, isoliert, analphabetisch und von ihrem Aufenthaltsstatus abhängig, arbeitete 60 Stunden pro Woche ohne Urlaub zu einer Entlöhnung, die weit unter dem Wert ihrer Arbeitsleistung lag; die Arbeitgeberin nutzte diese Lage bewusst aus. • Der betrügerische Missbrauch eines Computers ist ebenfalls erfüllt: Die Arbeitgeberin verwendete ohne Ermächtigung die Bankkarte der Arbeitnehmerin für dreizehn Abhebungen, von denen sie den grössten Teil behielt, wodurch eine Vermögensverschiebung bewirkt und mit unrechtmässiger Bereicherungsabsicht gehandelt wurde. • Die Rügen betreffend die Sachverhaltsfeststellung und die Glaubwürdigkeit der Aussagen stellten eine appellatorische Neubeurteilung dar und vermochten keine Willkür aufzuzeigen. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; die Verurteilungen werden bestätigt.
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