1C_336/2026

Bundesgericht

Strassenbau und Strassenverkehr

Entzug der Kontrollschilder; Nichteintreten auf die Beschwerde wegen verspäteter Bezahlung des Kostenvorschusses

21. Juli

Sachverhalt Das Waadtländer Amt ordnete die Rückgabe der Kontrollschilder des Fahrzeugs von A.________ an, nachdem dieser zwei Vorladungen zur Begutachtung nicht Folge geleistet hatte. Auf eine kantonale Beschwerde hin erklärte das Gericht diese als unzulässig, da der Kostenvorschuss von 200 Franken am 1. Juni statt am 26. Mai bezahlt worden war; A.________ gelangte daraufhin an das Bundesgericht und beanstandete vor allem den Entzug der Kontrollschilder. Erwägungen • Bei einem Nichteintretensentscheid musste der Beschwerdeführer spezifisch die Verweigerung der Wiederherstellung der Zahlungsfrist für den Kostenvorschuss anfechten und nicht die Begründetheit des Entzugs der Kontrollschilder erörtern. • Der Auslandaufenthalt vom 4. bis 10. Mai 2026 rechtfertigte die Wiederherstellung der Frist nicht, da das eingeschriebene Schreiben bei der Rückkehr noch hätte abgeholt werden können und der Kostenvorschuss nach Erhalt des A-Post-Schreibens vom 19. Mai, vor Ablauf der Frist am 26. Mai, hätte bezahlt werden können. Entscheid Auf die Beschwerde wird wegen offensichtlich ungenügender Begründung nicht eingetreten.
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