B-3240/2026

Bundesverwaltungsgericht

Wirtschaft

Ausschluss wegen Nichterfüllung technischer Muss-Kriterien

24. August

Sachverhalt Die ETH Zürich schrieb die Beschaffung eines Gebäudeleitsystems aus und erteilte den Zuschlag der Y._______ AG. Das Angebot der X._______ AG wurde nach zwei Bereinigungsrunden wegen Nichterfüllung der technischen Muss-Kriterien 4, 12 und 17 ausgeschlossen. Erwägungen • Die eigenen Angaben der Anbieterin bestätigten, dass ihr zweites System entweder als Engineering-Umgebung oder als Redundanzsystem, nicht aber gleichzeitig als drittes unabhängiges System für beide Zwecke, eingesetzt werden konnte; damit waren die Anforderungen 4 und 12 nicht kumulativ erfüllt. • Die ausdrücklich als Muss-Kriterien bezeichneten technischen Spezifikationen waren zwingend und ihre Nichterfüllung rechtfertigte den Ausschluss; eine Prüfung der zusätzlich beanstandeten Anforderung 17 erübrigte sich. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen; die Verfahrenskosten von Fr. 10'000.- wurden der Beschwerdeführerin auferlegt und es wurde keine Parteientschädigung zugesprochen.
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