B-3240/2026
Bundesverwaltungsgericht
Ausschluss wegen Nichterfüllung technischer Muss-Kriterien
24. August
Sachverhalt
Die ETH Zürich schrieb die Beschaffung eines Gebäudeleitsystems aus und erteilte den Zuschlag der Y._______ AG. Das Angebot der X._______ AG wurde nach zwei Bereinigungsrunden wegen Nichterfüllung der technischen Muss-Kriterien 4, 12 und 17 ausgeschlossen.
Erwägungen
• Die eigenen Angaben der Anbieterin bestätigten, dass ihr zweites System entweder als Engineering-Umgebung oder als Redundanzsystem, nicht aber gleichzeitig als drittes unabhängiges System für beide Zwecke, eingesetzt werden konnte; damit waren die Anforderungen 4 und 12 nicht kumulativ erfüllt.
• Die ausdrücklich als Muss-Kriterien bezeichneten technischen Spezifikationen waren zwingend und ihre Nichterfüllung rechtfertigte den Ausschluss; eine Prüfung der zusätzlich beanstandeten Anforderung 17 erübrigte sich.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen; die Verfahrenskosten von Fr. 10'000.- wurden der Beschwerdeführerin auferlegt und es wurde keine Parteientschädigung zugesprochen.