5A_550/2026
Bundesgericht
Grundbuchbereinigung
22. Juli
Sachverhalt
Im Rahmen der Grundbuchbereinigung unterzeichnete die Erbengemeinschaft die Bereinigungsblätter nicht; die vorgesehenen Erbgänge wurden deshalb nicht vollzogen. Ihre Eingabe mit Begehren betreffend kostenlosen Erbgangsvollzug, Umzonungsentschädigung und Erschliessungskosten wurde abgewiesen; das Kantonsgericht trat auf die dagegen erhobene Beschwerde nicht ein.
Kernaussagen
• Bei einem angefochtenen Nichteintretensentscheid ist vor Bundesgericht einzig darzulegen, weshalb der vorinstanzliche Nichteintretensentscheid rechtswidrig sein soll; eine Entscheidung in der Sache selbst kann nicht verlangt werden.
• Die Erbengemeinschaft setzte sich nicht sachbezogen mit der Begründung auseinander, wonach sie weder vor dem Grundbuchbereinigungsamt hinreichende Anträge gestellt noch im Zusammenhang mit der Auflage der Bereinigungsblätter nicht eingetragene dingliche Rechte geltend gemacht habe; Umzonungsentschädigung, Erschliessungskosten und kostenloser Erbgangsvollzug lagen ausserhalb des Verfahrensgegenstands.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird wegen offensichtlich unzureichender Begründung nicht eingetreten.