6B_310/2025
Bundesgericht
Urkundenfälschung; Verfahrenskosten, Parteientschädigung; rechtliches Gehör
3. August
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer erstellte kurz vor seiner polizeilichen Einvernahme ein unvollständiges Patientendossier zu einer Behandlung und übermittelte der Polizei ein Bild davon, obwohl er über Aufzeichnungen zu weiteren Behandlungen verfügte. Das Obergericht bestätigte den Schuldspruch wegen Urkundenfälschung, auferlegte ihm die erstinstanzlichen Kosten und sprach den Privatklägern eine Entschädigung zu.
Erwägungen
• Ein nachträglich erstelltes, unvollständiges Patientendossier ist eine Urkunde: Die gesetzliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht gewährleistet seine erhöhte Glaubwürdigkeit; wer es als vollständiges Dossier zur Täuschung einsetzt, begeht Falschbeurkundung nach Art. 251 Ziff. 1 StGB.
• Die Auferlegung sämtlicher erstinstanzlicher Kosten trotz Freispruchs vom Vorwurf der Urkundenunterdrückung verletzt die Unschuldsvermutung nicht, weil die verweigerte Herausgabe der Patientendossiers eine zivilrechtlich vorwerfbare Verletzung der Herausgabepflicht und adäquat kausal für die Verfahrenseröffnung war; dies begründet zugleich den Entschädigungsanspruch der Privatklägerschaft.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; der Schuldspruch, die Kostenauflage und die Entschädigung der Privatklägerschaft bleiben bestehen.