A-1618/2026

Bundesverwaltungsgericht

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

Vorsteuerabzug bei fehlendem Zahlungsnachweis

21. August

Sachverhalt Die Beschwerdeführerin beanspruchte für 2018–2020 Vorsteuerabzüge von Fr. 291'092.25 aus Leistungen der eng verbundenen Y._______ GmbH. Die ESTV verweigerte sie, weil für einen Teil Rechnungen fehlten und für den übrigen Teil die tatsächliche Zahlung nicht nachgewiesen war. Erwägungen • Für Fr. 211'109.45 fehlte der Nachweis, dass Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt worden war; bei weiteren Rechnungen war dies zwar belegt, doch scheiterte der Vorsteuerabzug mangels Zahlungsnachweis nach Art. 28 Abs. 3 MWSTG. • Dass die Leistungserbringerin die Mehrwertsteuer nicht abgeliefert hatte, schliesst den Vorsteuerabzug nicht aus; das Inkassorisiko trägt grundsätzlich der Staat. Die ESTV musste wegen der Liquidation der Leistungserbringerin jedoch keine unverhältnismässigen zusätzlichen Untersuchungen vornehmen. Entscheid Die Beschwerde wurde im Umfang von Fr. 7'472.15 teilweise gutgeheissen; im Übrigen wurde sie abgewiesen.
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