7B_955/2025
Bundesgericht
Einstellung
24. Juli
Sachverhalt
Die A.________ AG warf zwei ehemaligen Verwaltungsräten vor, eine Wohnung samt Einstellplatz 2018 für Fr. 670'000.-- statt für mindestens Fr. 976'000.-- verkauft und dadurch eine ungetreue Geschäftsbesorgung begangen zu haben. Nach Einstellung der Strafuntersuchung wies das Obergericht die Beschwerde der A.________ AG ab; diese gelangte ans Bundesgericht.
Erwägungen
• Die Privatklägerin muss bei einer komplexen Konstellation konkret darlegen, welche bezifferte Zivilforderung sich gegen welche beschuldigte Person richtet und welcher Schaden entstanden ist; die behauptete Schadenersatzforderung von Fr. 306'000.-- wurde neben einem möglichen Rückübertragungsanspruch nicht hinreichend begründet.
• Die als Verletzung von Verfahrensrechten bezeichneten Rügen zielten tatsächlich auf eine materielle Überprüfung der Einstellung; eine formelle Rechtsverweigerung lag nicht vor, da die Vorinstanz den Sachverhalt und die Einstellung hinreichend behandelte.
Entscheid
Auf die Beschwerde wurde mangels Beschwerdelegitimation nicht eingetreten.