ATAS/742/2026

GE Cour de justice

Vertragsrecht

Gerichtliches Gutachten im Beweisverfahren vor Klageerhebung

27. August

Sachverhalt Die Beschwerdeführerin, die über eine Zusatzversicherung für Taggelder versichert ist und wegen Burnouts arbeitsunfähig war, wurde gestützt auf ein Privatgutachten, das zu einer schrittweisen Wiederaufnahme der Arbeit gelangte, die Leistungen per 13. April 2026 gestrichen. Sie bestritt diese Diagnose und ihre Arbeitsfähigkeit; ihre behandelnden Ärzte bescheinigten weiterhin eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. Sie beantragte daher vorprozessual ein gerichtliches Gutachten. Erwägungen • Die Beschwerdeführerin hat im Sinne von Art. 158 CPC ein schutzwürdiges Interesse, da sie einen konkreten Anspruch glaubhaft gemacht hat und das gerichtliche Gutachten im Hauptprozess zur Beurteilung der bestrittenen medizinischen Tatsachen unerlässlich wäre; das Vorliegen eines Privatgutachtens genügt nicht, um dies auszuschliessen. • Das Beweisverfahren vor Klageerhebung ist auf den Streit betreffend die LCA-Versicherung beschränkt: Das Gericht ist nicht zuständig, Auskünfte über eine allfällige Übermittlung von Daten an den Arbeitgeber oder über ein Verwaltungsverfahren anzuordnen. Entscheid Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen: Ein gerichtliches Gutachten wird angeordnet und der Versicherer hat seine vollständigen Akten einzureichen; im Übrigen wird das Gesuch abgewiesen.
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