7B_928/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Verlängerung der Untersuchungshaft

18. August

Sachverhalt A.________ wird wegen schweren Betäubungsmittelhandels und Verstössen gegen das AIG verfolgt. Seit Oktober 2025 in Untersuchungshaft, bestreitet er die Verlängerung seiner Haft und beruft sich insbesondere auf seine Kinder in der Schweiz; zudem beantragt er die Beschlagnahme seiner Identitätsdokumente, regelmässige Vorführungen und weitere Ersatzmassnahmen. Erwägungen • Die Fluchtgefahr ist angesichts der engen Bindungen des Ausländers zu seinem Herkunftsstaat, seiner prekären beruflichen Verankerung in der Schweiz, der zu erwartenden Freiheitsstrafe und der drohenden obligatorischen Landesverweisung konkret; die Anwesenheit seiner Kinder in der Schweiz genügt nicht, da keine Anhaltspunkte für eine besondere familiäre Einbindung vorliegen. • Die Beschlagnahme der Identitätsdokumente, die Pflicht zu regelmässigen Meldungen und die Anordnung von Hausarrest vermögen weder eine Flucht ins Ausland noch das Untertauchen zu verhindern; keine Ersatzmassnahme genügt daher dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; die Untersuchungshaft wird aufrechterhalten.
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