5A_686/2026

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Öffentliche Bekanntmachung von Zahlungsbefehlen

5. August

Sachverhalt Das Betreibungsamt publizierte zwölf gegen A.________ gerichtete Zahlungsbefehle, weil er sich der Zustellung von Betreibungsurkunden beharrlich entzogen hatte. Bezirksgericht und Obergericht bestätigten die öffentliche Bekanntmachung sowie die Kostentragung und auferlegten ihm wegen Mutwilligkeit eine Busse von Fr. 500.–. Erwägungen • Die Beschwerde genügte den Begründungsanforderungen nicht, weil sie sich nicht gezielt mit den tragenden Erwägungen des Obergerichts auseinandersetzte und teilweise wörtlich kantonale Eingaben wiederholte. • Die Vorbringen zur unterschiedlichen Namensschreibweise und zur angeblichen Aufteilung in eine natürliche und eine juristische Person stammten aus staatsverweigererähnlichen Argumentationsmustern; die Beschwerde wurde deshalb zusätzlich als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich qualifiziert. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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