7B_1045/2025

Bundesgericht

Strafprozess

Einstellung

6. August

Sachverhalt Der als Temporärmitarbeiter eingesetzte Dachdecker stürzte beim Entfernen eines Blechs zunächst 5,2 Meter auf ein Gerüst und anschliessend weitere 2,6 Meter auf den Hallenboden und verletzte sich schwer. Die Staatsanwaltschaft stellte die gegen Unbekannt geführte Untersuchung wegen fahrlässiger Körperverletzung ein; die kantonale Beschwerdeinstanz bestätigte dies unter Hinweis auf ein fehlendes Drittverschulden. Kernaussagen • Trotz eines möglichen Selbstverschuldens des Verunfallten bestand kein klarer Ausschluss einer strafrechtlichen Mitverantwortung der für die Arbeitssicherheit zuständigen Personen: Laut SUVA-Bericht wurden entgegen dem Sicherheitskonzept weder die vorbereitete Absturzsicherung noch die vorgesehene Zonenabschrankung verwendet. • Ob die Verantwortlichen ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten verletzten und inwieweit der Beschwerdeführer für Höhenarbeiten geschult war, ist weiter abzuklären; auch erfahrene Arbeitnehmer entbinden den Arbeitgeber nicht von einem Mindestmass an Überwachung der Sicherheitsvorschriften. Entscheid Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Sache zur Fortführung der Strafuntersuchung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
Auf bger.ch öffnen →