E-5668/2025

Bundesverwaltungsgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Vorübergehender Schutz und Schutzalternative in Deutschland

8. September

Sachverhalt Eine ukrainische Mutter und ihre Kinder beantragten in der Schweiz vorübergehenden Schutz. Zuvor hatten sie in Deutschland einen bis 2024 gültigen Schutzaufenthaltstitel besessen; Deutschland lehnte 2025 ihre Rückübernahme ab. Das SEM verweigerte den Schutz und ordnete die Wegweisung nach Deutschland an. Erwägungen • Eine valable Schutzalternative besteht auch ohne Rückübernahmezusage, wenn im Drittstaat zuvor ein dem Status S gleichwertiger Titel bestand, bei Rückkehr erneut wirksamer Schutz mit hinreichender Gewissheit gewährt wird und die Einreise ohne Weiteres möglich ist. • Der deutsche Schutzstatus war zwar abgelaufen, doch war aufgrund der EU-Regelungen davon auszugehen, dass Deutschland den Schutz reaktivieren oder erneut gewähren würde; die vorübergehende Rückkehr in die Ukraine schloss dies nicht aus. Die Wegweisung war zulässig, zumutbar und möglich. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen; die Wegweisung nach Deutschland und die Verweigerung des vorübergehenden Schutzes wurden bestätigt.
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