2C_233/2026
Bundesgericht
Bürgerrecht und Ausländerrecht
Verweigerung einer Niederlassungsbewilligung und Verweigerung der Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung
11. August
Sachverhalt
Portugiesische Staatsangehörige, die 2008 in die Schweiz eingereist ist, A.________ hat dort nie gearbeitet und bezieht seit 2014 Sozialhilfe. Das kantonale Amt verweigerte ihr die Niederlassungsbewilligung und die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung; dieser Entscheid wurde von den kantonalen Behörden bestätigt.
Erwägungen
• Trotz eines rechtmässigen Aufenthalts von mehr als zehn Jahren, der den Schutz des Privatlebens nach Art. 8 CEDH eröffnet, fällt die Gesamtinteressenabwägung zuungunsten der Betroffenen aus: fehlende Erwerbstätigkeit oder nachgewiesene soziale Integration, chronische und weitgehend der Sozialhilfe zuzuschreibende Abhängigkeit, erhebliche Schulden und fehlende Aussicht auf eine finanzielle Verbesserung.
• Die lange Aufenthaltsdauer und die Anwesenheit von zwei volljährigen Kindern in der Schweiz vermögen das öffentliche Interesse nicht zu überwiegen; die erst im Verfahren unternommenen Integrationsbemühungen ändern an dieser Beurteilung nichts, und die Verweigerung wahrt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; die Verweigerung der Verlängerung des Aufenthalts und der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung wird bestätigt.