8C_387/2026

Bundesgericht

Gesundheitswesen & soziale Sicherheit

Familienzulage (Eintretensvoraussetzung)

22. Juli

Sachverhalt Nach dem Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung wurde die ordentliche Sozialhilfe von A.________ auf erweiterte Nothilfe reduziert. Das Kantonsgericht wies sein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen auf Wiederherstellung der ordentlichen Hilfe ab; er gelangte an das Bundesgericht. Erwägungen • Der kantonale Entscheid über vorsorgliche Massnahmen ist ein Zwischenentscheid; die Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt des nicht wieder gutzumachenden Nachteils kann jedoch offenbleiben, da die Beschwerde ohnehin ungenügend begründet ist. • Gegen einen Entscheid über vorsorgliche Massnahmen hätte die Beschwerde eine Verletzung verfassungsmässiger Rechte im Zusammenhang mit der kantonalen Begründung präzise rügen und begründen müssen; der Beschwerdeführer beschränkte sich darauf, die materielle Frage der Kürzung der Sozialhilfe zu erörtern und allgemeine Behauptungen aufzustellen, ohne den Anforderungen von Art. 106 Abs. 2 LTF zu genügen. Entscheid Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt; das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen wird gegenstandslos und es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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