8C_387/2026
Bundesgericht
Gesundheitswesen & soziale Sicherheit
Familienzulage (Eintretensvoraussetzung)
22. Juli
Sachverhalt
Nach dem Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung wurde die ordentliche Sozialhilfe von A.________ auf erweiterte Nothilfe reduziert. Das Kantonsgericht wies sein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen auf Wiederherstellung der ordentlichen Hilfe ab; er gelangte an das Bundesgericht.
Erwägungen
• Der kantonale Entscheid über vorsorgliche Massnahmen ist ein Zwischenentscheid; die Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt des nicht wieder gutzumachenden Nachteils kann jedoch offenbleiben, da die Beschwerde ohnehin ungenügend begründet ist.
• Gegen einen Entscheid über vorsorgliche Massnahmen hätte die Beschwerde eine Verletzung verfassungsmässiger Rechte im Zusammenhang mit der kantonalen Begründung präzise rügen und begründen müssen; der Beschwerdeführer beschränkte sich darauf, die materielle Frage der Kürzung der Sozialhilfe zu erörtern und allgemeine Behauptungen aufzustellen, ohne den Anforderungen von Art. 106 Abs. 2 LTF zu genügen.
Entscheid
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt; das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen wird gegenstandslos und es werden keine Gerichtskosten erhoben.