7B_976/2025
Bundesgericht
Erkennungsdienstliche Erfassung / DNA-Analyse
23. Juli
Sachverhalt
Nach einer Anzeige wegen Verfolgung, Bedrohung und tätlichen Angriffs eröffnete die Staatsanwaltschaft gegen A.________ ein Strafverfahren. Sie ordnete erkennungsdienstliche Erfassung und Wangenschleimhautabstrich zur DNA-Analyse an, weil er als Mitglied einer Motorradgruppe an der organisierten Verfolgung und körperlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein soll.
Erwägungen
• Die präventive DNA-Erfassung zur Aufklärung künftiger Straftaten ist im Vorverfahren nach Art. 257 StPO ausgeschlossen; zulässig bleibt die repressive Erstellung eines DNA-Profils nach Art. 255 Abs. 1bis StPO zur Aufklärung bereits begangener weiterer Delikte.
• Die organisierte Verfolgung eines Motorradfahrers, die Chat-Aufforderungen, die anerkannten Schläge und der aus dem «Territorialdenken» abgeleitete Gewaltbezug begründen konkrete Anhaltspunkte für weitere Delikte gegen die körperliche Integrität; fehlende Vorstrafen ändern daran nichts.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen; die erkennungsdienstliche Erfassung und DNA-Analyse bleiben bestehen.