5F_36/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_595/2026 vom 29. Juni 2026
25. August
Sachverhalt
Das Bezirksgericht verweigerte A.________ die unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit einer Klage betreffend eine angebliche USD-Zahlung von 10,5 Mio. Das Bundesgericht trat auf die dagegen gerichtete Beschwerde mangels Rechtsbegehren und hinreichender Begründung nicht ein; dagegen richtet sich das Revisionsgesuch.
Erwägungen
• Die Revision nach Art. 121 ff. BGG eröffnet keine erneute Diskussion der Rechtslage und erlaubt insbesondere keine Rüge falscher Rechtsanwendung.
• Die behauptete Missachtung strafrechtlicher Tatbestände sowie die erneute Plausibilisierung des materiellen Anspruchs bilden keinen Revisionsgrund; auch die Beurteilung der Eintretensvoraussetzungen ist revisionsrechtlich nicht überprüfbar.
Entscheid
Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten; die Gerichtskosten von Fr. 2'000.-- werden dem Gesuchsteller auferlegt.