1C_213/2025

Bundesgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Planungs- und Baurecht (Baubewilligung Mobilfunkanlage)

21. Juli

Sachverhalt Swisscom plante in Unteriberg eine Mobilfunkanlage mit sechs Antennen, darunter zwei adaptive 3'600-MHz-Antennen, die gemäss Standortdatenblatt ohne Korrekturfaktor betrieben werden sollten. Die Einsprachen und anschliessenden kantonalen Beschwerden blieben erfolglos; die Betroffenen verlangten vor Bundesgericht die Aufhebung der Baubewilligung oder eine Rückweisung. Erwägungen • Massgeblich für den Nachweis der Grenzwerte ist die im Standortdatenblatt deklarierte, bewilligte Sendeleistung und nicht die technisch mögliche Maximalleistung; Beweisanträge zur technischen Fähigkeit der Antennen waren daher unbegründet. • Da das Baugesuch keinen Betrieb mit Korrekturfaktor vorsah, lagen entsprechende Rügen ausserhalb des Streitgegenstands; die Bewilligung nach der Worst-Case-Betrachtung, die METAS-Messmethoden und das Qualitätssicherungssystem sind nach gefestigter Rechtsprechung bundesrechtskonform. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die Baubewilligung bleibt bestehen.
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