1C_213/2025
Bundesgericht
Raumplanung und öffentliches Baurecht
Planungs- und Baurecht (Baubewilligung Mobilfunkanlage)
21. Juli
Sachverhalt
Swisscom plante in Unteriberg eine Mobilfunkanlage mit sechs Antennen, darunter zwei adaptive 3'600-MHz-Antennen, die gemäss Standortdatenblatt ohne Korrekturfaktor betrieben werden sollten. Die Einsprachen und anschliessenden kantonalen Beschwerden blieben erfolglos; die Betroffenen verlangten vor Bundesgericht die Aufhebung der Baubewilligung oder eine Rückweisung.
Erwägungen
• Massgeblich für den Nachweis der Grenzwerte ist die im Standortdatenblatt deklarierte, bewilligte Sendeleistung und nicht die technisch mögliche Maximalleistung; Beweisanträge zur technischen Fähigkeit der Antennen waren daher unbegründet.
• Da das Baugesuch keinen Betrieb mit Korrekturfaktor vorsah, lagen entsprechende Rügen ausserhalb des Streitgegenstands; die Bewilligung nach der Worst-Case-Betrachtung, die METAS-Messmethoden und das Qualitätssicherungssystem sind nach gefestigter Rechtsprechung bundesrechtskonform.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die Baubewilligung bleibt bestehen.