5F_32/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_606/2026 vom 7. Juli 2026
27. August
Sachverhalt
Nach dem Nichteintreten des Bundesgerichts auf seine Beschwerde gegen die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege und die Auferlegung eines Kostenvorschusses verlangte der Vater eines verbeiständeten Kindes die Revision, eventualiter Erläuterung oder Berichtigung dieses Urteils.
Erwägungen
• Das Revisionsgesuch ist unbegründet, weil kein spezifischer gesetzlicher Revisionsgrund bezeichnet oder sinngemäss dargelegt wird; die fehlende materielle Prüfung war Folge des Nichteintretens und kann nicht revisionsweise als falsche Rechtsanwendung angefochten werden.
• Erläuterungs- oder Berichtigungsgründe sind nicht ersichtlich, da das frühere Nichteintreten wegen unzureichender Begründung klar aus dem Urteil hervorgeht; eine materielle Neubeurteilung scheitert an dessen Rechtskraft.
Entscheid
Auf das Revisionsgesuch wurde nicht eingetreten; das allfällige Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden dem Gesuchsteller auferlegt.