5A_850/2025
Bundesgericht
Obhut und Betreuungsregelung
10. September
Sachverhalt
Die unverheirateten Eltern eines 2024 geborenen Kindes trennten sich kurz nach dessen Geburt. Die KESB teilte die Obhut der Mutter zu und regelte die Betreuung des Vaters ohne Übernachtungen; Bezirksrat und Obergericht bestätigten dies, wobei das Obergericht die Bezeichnung als alternierende Obhut nicht entschied.
Erwägungen
• Der Vater hat Anspruch auf einen formalen Entscheid, ob alternierende Obhut vorliegt oder anzuordnen ist. Das Obergericht durfte dies nicht mit dem Hinweis auf ein fehlendes ausdrückliches Begehren offenlassen.
• Die Aufrechterhaltung der Betreuung ohne Übernachtungen wurde mit dem Kindeswohl ungenügend begründet: Angesichts der Betreuung an beiden aufeinanderfolgenden Tagen war nicht nachvollziehbar, weshalb eine Übernachtung beim Vater die Stabilität stärker gefährden sollte als zusätzliche Übergaben. Die Behörde muss grundsätzlich eine dauerhafte, prognosebasierte Regelung treffen; der Beistand darf dagegen nur begleitend wirken und keine Entscheidkompetenz erhalten.
Entscheid
Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, der Entscheid hinsichtlich Obhut, Betreuung und Erziehungsgutschriften aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die KESB sowie zur Kostenneuverlegung an das Obergericht zurückgewiesen; im Übrigen wurde sie abgewiesen.