9D_10/2026

Bundesgericht

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

Verwaltungsgebühren des Kantons St. Gallen, Abgabeperiode 2026

3. August

Sachverhalt Das Verwaltungsgericht wies das Gesuch von A.________ um Erlass der ihm auferlegten Gerichtskosten von Fr. 1'500.– ab. Dagegen erhob er Beschwerde und Verfassungsbeschwerde und beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege. Erwägungen • Entscheide über den Erlass von Gerichtsverfahrenskosten sind von der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ausgeschlossen; zulässig ist nur die subsidiäre Verfassungsbeschwerde mit qualifizierter Rüge- und Begründungspflicht. • Der Beschwerdeführer setzte sich nicht substanziiert mit den tragenden Erwägungen zum behördlichen Ermessen, zur selbstverursachten Kostenauflage und zu den ungeklärten wirtschaftlichen Verhältnissen auseinander; pauschale Berufungen auf Verfassungsrechte genügten nicht. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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