9D_10/2026
Bundesgericht
Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
Verwaltungsgebühren des Kantons St. Gallen, Abgabeperiode 2026
3. August
Sachverhalt
Das Verwaltungsgericht wies das Gesuch von A.________ um Erlass der ihm auferlegten Gerichtskosten von Fr. 1'500.– ab. Dagegen erhob er Beschwerde und Verfassungsbeschwerde und beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege.
Erwägungen
• Entscheide über den Erlass von Gerichtsverfahrenskosten sind von der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ausgeschlossen; zulässig ist nur die subsidiäre Verfassungsbeschwerde mit qualifizierter Rüge- und Begründungspflicht.
• Der Beschwerdeführer setzte sich nicht substanziiert mit den tragenden Erwägungen zum behördlichen Ermessen, zur selbstverursachten Kostenauflage und zu den ungeklärten wirtschaftlichen Verhältnissen auseinander; pauschale Berufungen auf Verfassungsrechte genügten nicht.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.