2C_300/2023

Bundesgericht

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

Dispensation vom obligatorischen Schwimmunterricht

5. August

Sachverhalt Die Eltern eines Primarschülers der Palmarianischen Kirche beantragten dessen Dispensation vom obligatorischen Schwimmunterricht, da der Besuch von Schwimmbädern nach ihren religiösen Vorschriften verboten sei und bei wiederholtem Verstoss die Exkommunikation drohe. Schulrat, kantonale Rechtsmittelinstanzen und schliesslich das Bundesgericht wiesen das Gesuch ab. Erwägungen • Das absolute religiöse Verbot der Palmarianischen Kirche, Schwimmbäder aufzusuchen, begründet zwar einen erheblichen Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit und eine belastende Konfliktsituation; dennoch sind Dispensationen von ganzen Unterrichtsfächern nur mit grosser Zurückhaltung zu gewähren. • Der obligatorische Schwimmunterricht dient unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit der Integration, sozialen Kohäsion, Chancengleichheit und Prävention; diese öffentlichen Interessen überwiegen trotz drohender Exkommunikation, sodass die Teilnahmeverpflichtung verhältnismässig ist. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; die Verweigerung der Dispensation bleibt bestehen.
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