105 2026 74
FR Kantonsgericht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Betreibungsort bei behauptetem Auslandwohnsitz
1. September
Sachverhalt
Dem Schuldner wurden in C.________ Zahlungsbefehle zugestellt. Er bestritt die örtliche Zuständigkeit des Betreibungsamts und berief sich unter Vorlage eines deutschen Meldescheins sowie eines Mietvertrags auf seinen ausschliesslichen Wohnsitz in Deutschland.
Erwägungen
• Für den betreibungsrechtlichen Wohnsitz sind objektiv erkennbare Umstände massgebend; der Schuldner muss einen behaupteten Wohnsitz im Ausland beweisen.
• Das Betreibungsamt durfte C.________ als Wohnsitz annehmen: Der Schuldner war am Mietvertrag beteiligt, sein Name und derjenige seiner Firma standen an Briefkasten und Klingel, er empfing dort seine Post, gab die Beschwerde dort auf und führte eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz. Diese konkreten Anhaltspunkte überwogen den deutschen Meldeschein; die wiederholten Wohnsitzwechsel grenzten zudem an Rechtsmissbrauch.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen; die Betreibungen wurden nicht als nichtig erklärt.