1C_352/2025

Bundesgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Baubewilligung (Wiedererwägung, Biotop)

7. August

Sachverhalt Der Eigentümer hatte 1999 auf seiner Landwirtschaftsparzelle ein Biotop angelegt, dessen Bewilligung verweigert und dessen Beseitigung 2001 rechtskräftig angeordnet wurde. Nachdem sich das Biotop während über 20 Jahren weiterentwickelt hatte und mittlerweile seltene sowie geschützte Arten beherbergte, verweigerte die Behörde 2024 den Eintritt auf ein Gesuch um nachträgliche Bewilligung beziehungsweise Wiedererwägung. Erwägungen • Die natürliche Entwicklung eines ursprünglich künstlich angelegten Biotops über mehr als zwei Jahrzehnte stellt ein erhebliches neues tatsächliches Element dar, auch wenn das Biotop bereits 2001 bestanden hatte. • Angesichts der inzwischen festgestellten seltenen und geschützten Arten sowie der Vernetzungsfunktion durfte die Behörde die Wiedererwägung nicht verweigern; sie muss die kantonalen Fachstellen zur Schutzwürdigkeit nach Art. 18 Abs. 1bis NHG anhören und anschliessend die Interessen abwägen. Entscheid Die Beschwerde wird gutgeheissen, der angefochtene Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.
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