4A_364/2025

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Rückerstattung des Kostenvorschusses im Rechtsöffnungsverfahren

14. August

Sachverhalt Die Schweizerische Eidgenossenschaft erwirkte gegen A. definitive Rechtsöffnung für Fr. 3'089.55. Das Bezirksgericht auferlegte A. die Gerichtskosten von Fr. 250.–, bezog sie jedoch vom Kostenvorschuss der Eidgenossenschaft; das Obergericht wies deren Beschwerde ab. Dagegen erhob die Eidgenossenschaft Beschwerde in Zivilsachen und verlangte insbesondere die Rückerstattung des Vorschusses. Erwägungen Entscheid Hinweis Der bereitgestellte Text endet nach den Erwägungen und enthält den formellen Verfahrensausgang (Dispositiv) nicht.
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