4A_364/2025
Bundesgericht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Rückerstattung des Kostenvorschusses im Rechtsöffnungsverfahren
14. August
Sachverhalt
Die Schweizerische Eidgenossenschaft erwirkte gegen A. definitive Rechtsöffnung für Fr. 3'089.55. Das Bezirksgericht auferlegte A. die Gerichtskosten von Fr. 250.–, bezog sie jedoch vom Kostenvorschuss der Eidgenossenschaft; das Obergericht wies deren Beschwerde ab. Dagegen erhob die Eidgenossenschaft Beschwerde in Zivilsachen und verlangte insbesondere die Rückerstattung des Vorschusses.
Erwägungen
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Entscheid
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Hinweis
Der bereitgestellte Text endet nach den Erwägungen und enthält den formellen Verfahrensausgang (Dispositiv) nicht.