2C_707/2025

Bundesgericht

Grundrecht

Löschung im Anwaltsregister

13. August

Sachverhalt Die Beschwerdeführerin, Verwaltungsratspräsidentin bzw. Verwaltungsratsmitglied einer Konsumkreditgesellschaft, wurde rechtskräftig wegen Misswirtschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Die Aufsichtskommission löschte sie deshalb aus dem Anwaltsregister; das Verwaltungsgericht bestätigte die Löschung. Erwägungen • Misswirtschaft nach Art. 165 Ziff. 1 StGB ist als schweres Vermögensdelikt grundsätzlich mit dem Anwaltsberuf unvereinbar, wenn die Anwältin trotz Kenntnis der prekären Finanzlage Gesellschaftsvermögen zulasten der Gläubiger und teilweise zu eigenem Vorteil verschiebt. • Die Beschwerdeführerin war an Transaktionen von rund Fr. 12,7 Mio. beteiligt, die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit bewirkten; die bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen belegt ein erhebliches Verschulden. Steht die Deliktsschwere in vernünftigem Verhältnis zur Löschung, ist diese zwingend und keine zusätzliche Einzelfallprüfung erforderlich. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; die Löschung aus dem Anwaltsregister bleibt bestehen.
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