2C_123/2025
Bundesgericht
Nichtveröffentlichte und nachträglich gelöschte Kommentare zu Online-Artikeln von SRF
22. Juli
Sachverhalt
A.________ beanstandete die Nichtveröffentlichung beziehungsweise Löschung mehrerer Kommentare zu drei SRF-Onlineartikeln. Betroffen waren ein mehrdeutiger Gaza-/Botox-Kommentar, Kritik an der Auswahl eines Zoobeitrags sowie Kommentare mit externen Links, Moderationskritik und Ausführungen zu Affenpocken.
Erwägungen
• Die SRG darf aufgrund ihrer Programmautonomie und Netiquette Kommentare vorprüfen sowie themenfremde, unklare oder mehrfach eingereichte Kommentare nicht veröffentlichen oder löschen; daraus folgt grundsätzlich kein uneingeschränktes Zugangsrecht zu ihren Diskussionsforen.
• Kritik an der Themenauswahl oder Gestaltung eines Beitrags ist jedoch themenbezogen und zulässig: Der Kommentar zum Zoobericht kritisierte klar die Auswahl des Diskussionsthemas und lenkte die Diskussion nicht auf ein anderes Thema.
• Der Hyperfeminismus-Kommentar war ohne Kontext mehrdeutig, während die Kommentare zur Münchner Sicherheitskonferenz entweder externe Links enthielten oder primär die themenfremde Affenpocken-Thematik behandelten; deren Nichtveröffentlichung war daher zulässig.
Entscheid
Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen: Die Nichtveröffentlichung des Kommentars zum Zoobericht verletzte die Meinungsäusserungsfreiheit; im Übrigen wurde sie abgewiesen.