1C_62/2025
Bundesgericht
Verkehr (ohne Strassenverkehr)
Bahninfrastruktur; Plangenehmigung Lötschberg-Basistunnel (LBT) Teilausbau
22. Mai
Sachverhalt
Die BLS Netz AG plante für den Teilausbau des Lötschberg-Basistunnels einen temporären Installationsplatz im Steinbruch Mitholz, einschliesslich Zwischenlagerung und Wiederverwertung von Ausbruchmaterial. Die Blausee AG, deren 1,5 km stromabwärts gelegene Fischzucht mit Grundwasser gespeist wird und in der es wiederholt zu Fischsterben gekommen war, focht die Plangenehmigung an.
Erwägungen
• Die Wiederauffüllung einer Materialentnahmestelle ist keine Deponierung, setzt aber voraus, dass ausschliesslich unverschmutztes Material im Sinn der VVEA verwendet wird; die angeordneten Auflagen zu Beprobung, Abdichtung, Entwässerung und Monitoring gewährleisteten dies, ebenso den Gewässerschutz beim Zwischenlager im Gewässerschutzbereich AU.
• Art. 3 AltlV stand dem Projekt nicht entgegen: Die vorhandenen Untersuchungen und Grundwassermessungen schlossen eine Sanierungsbedürftigkeit aus; weitergehende Abklärungen waren mangels konkreter Belastungshinweise unverhältnismässig. Nachträgliche Ergänzungen des UVB genügten, weil die neuen Erkenntnisse fachbehördlich beurteilt und in Auflagen berücksichtigt wurden.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen; die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt, ohne Parteientschädigungen.