7B_902/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Haftentlassungsgesuche; Nichteintreten

20. August

Sachverhalt A.________ wurde unter anderem wegen mehrfacher und versuchter Brandstiftung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und blieb in Sicherheitshaft. Das Obergericht wies Haftentlassungsgesuche ab beziehungsweise trat auf weitere Beschwerden wegen formeller Mängel nicht ein; dagegen gelangte er mit handschriftlichen Eingaben an das Bundesgericht. Erwägungen • Die Beschwerde gegen die Fortführung der Sicherheitshaft setzte sich nicht sachbezogen mit den tragenden Haftgründen, der Verhältnismässigkeit, Ersatzmassnahmen oder der Sperrfrist auseinander. • Auch gegen das kantonale Nichteintreten legte der Beschwerdeführer nicht dar, weshalb Unleserlichkeit, ungenügende Verbesserung, fehlende Begründung oder Verspätung bundesrechtswidrig sein sollten; pauschale Sachverhaltskritik und der Vorwurf des «Prozessbetrugs» genügen den qualifizierten Begründungsanforderungen nicht. Entscheid Die Verfahren wurden vereinigt; auf beide Beschwerden wurde wegen offensichtlich unzureichender Begründung nicht eingetreten.
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