8C_647/2025

Bundesgericht

Unfallversicherung

Unfallversicherung (Kausalzusammenhang)

26. August

Sachverhalt A.________ leidet nach einem Unfall von 2000 mit dauerhaften rechten Kniefolgen und unfallbedingter Schmerzmitteltherapie an einer 2020 diagnostizierten sensomotorischen Polyneuropathie. Die Suva stellte die vorübergehenden Leistungen ein und verneinte eine Rente sowie eine zusätzliche Integritätsentschädigung; das kantonale Gericht bestätigte dies. Erwägungen • Die Vorinstanz durfte die Leistungspflicht nicht allein wegen verneinter Unfallkausalität der Polyneuropathie verneinen, da weiterhin unfallkausale nozizeptive Knieschmerzen mit funktionellen Einschränkungen bestehen können und Teilkausalität genügt. • Ungeklärt ist insbesondere, ob die Polyneuropathie teilweise unfall- oder medikamentenbedingt ist beziehungsweise welchen Anteil sie neben den unfallkausalen Schmerzen an der Gangstörung hat; deshalb bedarf es einer neutralen neurologisch/orthopädischen Oberexpertise. Entscheid Teilweise Gutheissung: Urteil und Einspracheentscheid aufgehoben, Rückweisung an die Suva zur ergänzenden Begutachtung und neuen Verfügung; im Übrigen Abweisung.
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