9C_136/2026
Bundesgericht
Invalidenversicherung
3. September
Sachverhalt
A.________ erhob gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt in einer Angelegenheit der Invalidenversicherung Beschwerde. Mit Schreiben vom 10. August 2026 zog sie diese zurück.
Erwägungen
• Der Beschwerderückzug führt zur Abschreibung des bundesgerichtlichen Verfahrens nach Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP und Art. 32 Abs. 2 BGG.
Entscheid
Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben; Gerichtskosten wurden keine erhoben.