9C_136/2026

Bundesgericht

Invalidenversicherung

Invalidenversicherung

3. September

Sachverhalt A.________ erhob gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt in einer Angelegenheit der Invalidenversicherung Beschwerde. Mit Schreiben vom 10. August 2026 zog sie diese zurück. Erwägungen • Der Beschwerderückzug führt zur Abschreibung des bundesgerichtlichen Verfahrens nach Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP und Art. 32 Abs. 2 BGG. Entscheid Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben; Gerichtskosten wurden keine erhoben.
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