7B_752/2025

Bundesgericht

Straftaten

7B_752/2025 Nötigung, unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen, Strafzumessung, Willkür, Grundsatz "in dubio pro reo", 7B_753/2025 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, mehrfache Tätlichkeiten, Willkür, Verwertbarkeit von Beweisen etc.

9. September

Sachverhalt Die ehemaligen Partner A.________ und B.________ beschuldigten sich gegenseitig verschiedener Delikte. Das Obergericht verurteilte A.________ wegen Nötigung und unbefugten Aufnehmens eines Gesprächs, sprach B.________ jedoch von den Vorwürfen der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und weiterer Tätlichkeiten frei. A.________ focht beide Urteile an. Erwägungen • Die heimliche Aufnahme eines privaten Gesprächs durch A.________ nach der behaupteten Vergewaltigung war ein rechtswidrig erlangtes privates Beweismittel: Zwar wäre eine staatliche Überwachung bei Verdacht auf Vergewaltigung abstrakt möglich gewesen, doch zielte die suggestive Befragung auf ein Geständnis und verletzte den Grundsatz nemo tenetur; die Aufnahme ist deshalb absolut unverwertbar. • Die Beweiswürdigung zu Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Tätlichkeiten ist nicht willkürlich. Eine erneute Befragung von B.________ im Berufungsverfahren war nicht erforderlich, und die verbleibenden Zweifel trugen dessen Freisprüche. Entscheid Die vereinigten Beschwerden wurden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; A.________s Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung wurden abgewiesen.
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