C-3244/2024

Bundesverwaltungsgericht

Alters- und Hinterlassenenversicherung

C-3244/2024

26. August

Sachverhalt Die in Italien wohnhafte Versicherte war in der Schweiz von August 1989 bis Juli 2003 sowie von Januar 2008 bis März 2010 versichert. Die CSC sprach ihr ab Februar 2024 eine Teilaltersrente von Fr. 727.– zu; sie berief sich demgegenüber auf eine unverbindliche Vorausberechnung von 2012 über Fr. 788.–. Erwägungen • Massgeblich sind 16 Jahre und 3 Monate Beitragszeit, entsprechend der Rentenskala 17; die Vorausberechnung beruhte auf einem fehlerhaft angenommenen ununterbrochenen Schweizer Wohnsitz bis März 2010. • Der massgebende Jahresdurchschnitt von Fr. 45'570.– ergibt sich aus Fr. 24'810.– Erwerbseinkommen und Fr. 20'354.– Erziehungsgutschriften; die Vorausberechnung hatte nach Art. 27 Abs. 1 ATSG lediglich informativen und nicht bindenden Charakter. Entscheid Das Rechtsmittel wird, soweit darauf eingetreten wird, abgewiesen; die Rentenverfügung wird bestätigt.
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