E-5662/2026

Bundesverwaltungsgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Glaubhaftigkeit und innerstaatliche Fluchtalternative

8. September

Sachverhalt Eine kamerunische Staatsangehörige stellte nach ihrer Ankunft in der Schweiz mit gefälschtem Dienstpass im Flughafenverfahren ein Asylgesuch. Sie machte geltend, sowohl von anglophonen Separatisten als auch von kamerunischen Behörden verfolgt worden zu sein; das SEM wies Gesuch, Einreise und Wegweisung ab. Erwägungen • Die behauptete Verfolgung durch die Behörden war wegen substanzarmer Angaben, fehlender Belege und erheblicher Widersprüche – namentlich ihrer problemlosen Passbeschaffung und Ausreise trotz angeblicher landesweiter Fahndung – nicht glaubhaft. • Ob die Misshandlungen durch Separatisten vollständig glaubhaft waren, konnte offenbleiben: Wegen der regionalen Begrenzung des anglophonen Konflikts bestand eine zumutbare innerstaatliche Fluchtalternative in einer frankophonen Region; dort waren weder eine Behördenverfolgung glaubhaft gemacht noch konkrete Gefahren wegen des Gesundheitszustands ersichtlich. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Wegweisung bestätigt; die unentgeltliche Rechtspflege wurde gewährt und es wurden keine Verfahrenskosten erhoben.
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