ATAS/696/2026
GE Cour de justice
Nichteintreten auf die Rückerstattungsbeschwerde
6. August
Sachverhalt
Das SPC verlangte vom Versicherten CHF 6'080, die ab September 2025 zu Unrecht ausgerichtet worden waren, da der Lohn aus seiner Lehre nicht berücksichtigt worden war. Mit Beschwerde machte der Versicherte seinen guten Glauben und seine finanziellen Schwierigkeiten geltend, ohne den unrechtmässigen Charakter der Leistungen zu bestreiten.
Erwägungen
• Eine Beschwerde, die die Begründetheit der Rückerstattung nicht bestreitet, sondern einzig den guten Glauben und die finanzielle Lage im Hinblick auf einen Erlass der Rückerstattungspflicht geltend macht, ist ohne sachbezogene Begründung und daher unzulässig.
• Das Gesuch ist an die Vorinstanz weiterzuleiten, die nach Eintritt der Rechtskraft der Rückerstattungsverfügung separat über den Erlass zu entscheiden hat.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten und die Sache wird dem SPC als Erlassgesuch überwiesen.