6B_978/2025

Bundesgericht

Straftaten

Brandstiftung, mehrfache Sachbeschädigung usw.; Verwertbarkeit von Beweismitteln, Begründungspflicht, Anklagegrundsatz; Strafzumessung; ambulante Massnahme; Landesverweisung, Einziehung

4. September

Sachverhalt A.________ wurde namentlich wegen Brandstiftung mit über Fr. 640'000 Sachschaden sowie einer Serie von Sachbeschädigungen, Drohungen und Gewaltdelikten zu 63 Monaten Freiheitsstrafe und zehn Jahren Landesverweisung verurteilt. Er bestritt insbesondere die Verwertbarkeit privater Videoaufnahmen, die Beweiswürdigung, die Strafzumessung, die ambulante Massnahme und die Landesverweisung. Erwägungen • Rechtswidrig erlangte private Videoaufnahmen dürfen verwertet werden, wenn sie durch die Strafbehörden rechtmässig hätten erhoben werden können, unerlässlich sind und die Gesamtwürdigung der zeitlich und sachlich eng verbundenen Delikte eine schwere Straftat ergibt; dabei müssen sie für jedes einbezogene Delikt unerlässlich sein. Die Serie zahlreicher Sachbeschädigungen mit über Fr. 26'000 Gesamtschaden erfüllte diese Voraussetzungen. • Die lange Anwesenheit in der Schweiz, die Tochter und die gesundheitliche Situation begründeten zwar einen schweren persönlichen Härtefall; angesichts der schweren Brandstiftung, der hartnäckigen Delinquenz und der negativen Legalprognose überwog jedoch das öffentliche Fernhalteinteresse. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; die unentgeltliche Rechtspflege wurde bewilligt.
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