5A_619/2026

Bundesgericht

Familienrecht

Ausstandsgesuch

21. Juli

Sachverhalt Der Beschwerdeführer verlangte wegen Verfahren betreffend seinen Sohn den Ausstand des gesamten Familiengerichts Muri, eventualiter bestimmter Personen mit Näheverhältnissen zur Mutter, und die Überweisung an ein ausserkantonales Ersatzgericht. Das Obergericht trat teilweise nicht ein und wies das Gesuch im Übrigen ab. Erwägungen • Ausstandsbegehren können nicht pauschal gegen ein Gericht als Institution, sondern nur gegen konkrete Gerichtsmitglieder gerichtet werden; für jedes Mitglied sind konkrete Ausstandsgründe hinreichend zu substanziieren. • Der Beschwerdeführer setzte sich mit dieser tragenden Erwägung des Obergerichts nicht sachbezogen auseinander und zeigte insbesondere keine hinreichend substanziierten Gründe gegen Gerichtspräsident Koch auf; die Beschwerde war deshalb offensichtlich ungenügend begründet (Art. 42 Abs. 2 BGG). Entscheid Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.
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