D-2182/2022
Bundesverwaltungsgericht
Bürgerrecht und Ausländerrecht
Glaubhaftigkeit eines somalischen Asylvorbringens
4. September
Sachverhalt
Eine somalische Staatsangehörige ersuchte um Asyl und machte väterliche Gewalt sowie die Drohung einer Zwangsheirat mit einem Mitglied der Shebab geltend. Das SEM verweigerte das Asyl, verneinte die Flüchtlingseigenschaft und ordnete die Wegweisung an, sprach jedoch wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs die vorläufige Aufnahme aus.
Erwägungen
• Die linguistische Analyse, welche Daarod-/nordsomalische Einflüsse erkennen lässt, die mit dem behaupteten Lebenslauf in der Region B._______ unvereinbar sind, weckt erhebliche Zweifel an der Herkunft und den geschilderten Erlebnissen; die aus Kontakten in der Schweiz oder der Migrationsreise abgeleiteten Erklärungen überzeugen nicht.
• Die Widersprüche insbesondere betreffend die Kontakte im Dorf, das mitgenommene Geld und den Ort der letzten Nacht sowie die Unfähigkeit, den entwendeten Betrag und den Clan des angeblichen künftigen Ehemanns zu beziffern, nehmen dem Vorbringen die erforderliche hohe Glaubhaftigkeit und schliessen eine begründete Furcht vor Verfolgung aus.
Entscheid
Die Beschwerde wird vollumfänglich abgewiesen; die Verweigerung des Asyls, die Verneinung der Flüchtlingseigenschaft und die Wegweisung werden bestätigt, wobei die vorläufige Aufnahme bestehen bleibt.