6B_905/2025

Bundesgericht

Straftaten

Mehrfache Geldwäscherei; willkürliche Sachverhaltsfeststellung; Kosten und Entschädigung

5. August

Sachverhalt A.________ stellte seiner Schwester zwischen 2014 und 2016 zwei Privatkonten zur Verfügung, auf die sie betrügerisch erlangte Gelder überweisen liess; er hob Fr. 21'029.-- ab und übergab zudem Fr. 7'300.-- Bargeld an sie. Das Obergericht verurteilte ihn nach Rückweisung durch das Bundesgericht erneut wegen mehrfacher Geldwäscherei und verpflichtete ihn zu Schadenersatz von Fr. 28'329.--. Erwägungen • Ein Sachverhaltsirrtum über die angenommene legale Herkunft der Gelder ist unerheblich, wenn der Täter nach seiner eigenen Vorstellung Vermögenswerte zur Schädigung von Gläubigern beiseiteschafft und damit mit einer schweren strafbaren Vortat rechnen muss; die genaue Abgrenzung zwischen Art. 163 und Art. 169 StGB setzt weder besondere Rechtskenntnisse noch sichere Kenntnis der betreibungsrechtlichen Lage voraus. • Die reduzierte Deliktssumme und die Feststellung nur eines Teils der Geldwäschereihandlungen gebieten keine weitergehende Kostenreduktion, wenn die Handlungen in engem Zusammenhang stehen und der Untersuchungsaufwand nicht ausscheidbar ist; die Vorinstanz schöpfte ihr Ermessen mit einer Reduktion auf drei Viertel nicht aus. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; der Schuldspruch und die Kosten- und Entschädigungsregelung bleiben bestehen.
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