4A_7/2026
Bundesgericht
Gesuch um aufschiebende Wirkung
20. Mai
Sachverhalt
Vier Mieter waren der Vermieterin gegenüber solidarisch verpflichtet. C.________ unterzeichnete mit Vollmachten für alle eine Vereinbarung, mit der eine Schuld von 291'000 Franken anerkannt wurde; er und D.________ schlossen anschliessend mit der Vermieterin einen Vergleich über 220'000 Franken und verlangten danach von A.________ und B.________ deren internen Anteil.
Erwägungen
• Die Vollmacht, welche C.________ ermächtigte, alle Dokumente im Zusammenhang mit der Auszugsbesichtigung zu unterzeichnen, umfasste nach dem ohne Willkür festgestellten wirklichen Willen auch die Befugnis, die Auszugsvereinbarung abzuschliessen; A.________ und B.________ waren daher solidarisch gebunden.
• Der am 4. Mai 2020 abgeschlossene Vergleich, mit dem alle gegenseitigen Ansprüche erledigt wurden, befreite auch A.________ und B.________ gegenüber der Vermieterin; ihr interner Beitrag bemass sich jedoch nach der effektiven Zahlung von 220'000 Franken, mithin 110'000 Franken, zuzüglich der Hälfte der Kosten für die Instandstellung.
Entscheid
Beschwerde teilweise gutgeheissen: Die solidarische Verurteilung wird auf 111'729 Fr. 45 reduziert, unter Abzug von 47'711 Fr. 80 als Verrechnung; die Sache wird zur Entscheidung über die kantonalen Kosten und Entschädigungen zurückgewiesen.