5A_491/2026

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Betreibungen, Requisition und Pfändung

11. August

Sachverhalt Die Beschwerdeführerin focht einen Entscheid der oberen kantonalen Aufsichtsbehörde in mehreren Betreibungs- und Pfändungsverfahren an. Nachdem sie den Kostenvorschuss von Fr. 2'000.-- auch innert der angesetzten Nachfrist bis 6. Juli 2026 nicht bezahlt hatte, gelangte die Sache ans Bundesgericht. Erwägungen • Die Beschwerdeführerin bezahlte den ihr angesetzten Kostenvorschuss trotz Nachfrist und ausdrücklicher Nichteintretensandrohung nicht. • Das Bundesgericht trat deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 62 Abs. 3 i.V.m. Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht ein. Entscheid Auf die Beschwerde wird wegen Nichtbezahlung des Kostenvorschusses nicht eingetreten.
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