5A_491/2026
Bundesgericht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Betreibungen, Requisition und Pfändung
11. August
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin focht einen Entscheid der oberen kantonalen Aufsichtsbehörde in mehreren Betreibungs- und Pfändungsverfahren an. Nachdem sie den Kostenvorschuss von Fr. 2'000.-- auch innert der angesetzten Nachfrist bis 6. Juli 2026 nicht bezahlt hatte, gelangte die Sache ans Bundesgericht.
Erwägungen
• Die Beschwerdeführerin bezahlte den ihr angesetzten Kostenvorschuss trotz Nachfrist und ausdrücklicher Nichteintretensandrohung nicht.
• Das Bundesgericht trat deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 62 Abs. 3 i.V.m. Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht ein.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird wegen Nichtbezahlung des Kostenvorschusses nicht eingetreten.