6B_751/2025

Bundesgericht

Straftaten

Vertrauensmissbrauch; Parteistellung der Privatklägerschaft; rechtliches Gehör; Unschuldsvermutung; Willkür

17. August

Sachverhalt Als Verwaltungsdirektor der C.________ SA verwahrte A.________ für D.________ einen Diamanten von 50,66 Karat im Wert von mehreren Millionen. Er übergab ihn ohne Ermächtigung an E.E.________; der Diamant wurde nicht wieder aufgefunden. Wegen Vertrauensmissbrauchs zu 15 Monaten Freiheitsstrafe mit bedingtem Strafvollzug verurteilt, focht er insbesondere die Parteistellung des Sohnes von D.________ und das Strafmass an. Erwägungen • Der Sohn des verstorbenen Geschädigten konnte im Strafverfahren allein als Privatkläger auftreten: Art. 121 Abs. 1 StPO verweist auf die abstrakte Ordnung der schweizerischen gesetzlichen Erben, ohne dass die konkrete Erbfolge oder das ausländische Recht zu prüfen wären; die zivilrechtliche, nicht entschiedene Frage bleibt davon getrennt. • Die Verurteilung wegen Vertrauensmissbrauchs wird bestätigt: Die nicht willkürlichen Feststellungen belegen, dass der Beschwerdeführer den ihm anvertrauten Diamanten in der Absicht, einen Dritten zu bereichern, unrechtmässig übergeben hat; hingegen ist das Strafmass ungenügend begründet, da die konkrete Auswirkung der Verletzungen des Beschleunigungsgebots und von Art. 48 lit. e StGB nicht dargelegt wird. Entscheid Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, das kantonale Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung über das Strafmass zurückgewiesen; im Übrigen wird sie abgewiesen.
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