A-1772/2024

Bundesverwaltungsgericht

Rechtshilfe und Auslieferung

Übermittlung von Steuerinformationen an Argentinien

12. August

Sachverhalt Die argentinische Steuerbehörde ersuchte die Schweiz für das Jahr 2020 um Informationen zu zwei Konten bei einer Schweizer Bank, die mit B._______ in Verbindung stehen, im Rahmen einer Untersuchung betreffend Einkommen und Vermögen. Die Konten lauteten auf Gesellschaften, die indirekt von einem Trust gehalten wurden; die Trustee A._______ widersetzte sich der Übermittlung. Erwägungen • Das auf der MAC gestützte Ersuchen erfüllt die formellen Anforderungen und weist einen konkreten Zusammenhang zwischen den Konten, B._______ und der Steueruntersuchung auf; das Ersuchen stellt keine fishing expedition dar, da sich der ersuchte Staat auf eine Plausibilitätskontrolle zu beschränken hat. • Die steuerliche Qualifikation des Trusts, die wirtschaftliche Berechtigung an den Vermögenswerten und die Deklarationspflichten obliegen den argentinischen Behörden; auch Daten zu Dritten können übermittelt werden, wenn sie zur Einordnung der Untersuchung erforderlich sind, unter Wahrung des Spezialitätsprinzips. Entscheid Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen; die Übermittlung der Informationen an Argentinien wird bestätigt.
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