7B_743/2026

Bundesgericht

Strafprozess

7B_743/2026 Verlängerung der Untersuchungshaft; Nichteintreten, 7B_744/2026 Nichtanhandnahme; Nichteintreten

23. Juli

Sachverhalt A.________ focht zwei Urteile des Kantonsgerichts Freiburg betreffend die Verlängerung der Untersuchungshaft und eine Nichtanhandnahme beim Bundesgericht an. Die Beschwerden gingen am 8. Juni 2026 ein; die angefochtenen Urteile waren ihm am 1. Mai 2026 zugestellt worden. Erwägungen • Ob die Beschwerden rechtzeitig eingereicht wurden, kann offenbleiben, da sie selbst bei fristgerechter Einreichung den gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht genügen. • Der Beschwerdeführer setzt sich nicht mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinander, beschränkt sich auf pauschale Hinweise und appellatorische Kritik sowie Gesetzesverweise und zeigt keine Bundesrechtsverletzung auf (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG). Entscheid Auf beide Beschwerden wird im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten; die Verfahren werden vereinigt.
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