4A_137/2026
Bundesgericht
internationales Schiedsverfahren; Nichtzahlung des Kostenvorschusses
17. Juli
Sachverhalt
A.________ focht einen Schiedsspruch eines internationalen Schiedsgerichts mit Sitz in Genf an. Trotz Verlängerung und anschliessender Nachfrist bezahlte er den ihm auferlegten Kostenvorschuss nicht.
Erwägungen
• Die verlangte Zahlung des Kostenvorschusses von 15'000 Franken erfolgte auch innert der nach Art. 62 Abs. 3 BGG angesetzten Nachfrist nicht; die Beschwerde ist deshalb unzulässig.
• Der Nichteintretensentscheid erging im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG.
Entscheid
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein.