4A_137/2026

Bundesgericht

Schiedsgerichtsbarkeit

internationales Schiedsverfahren; Nichtzahlung des Kostenvorschusses

17. Juli

Sachverhalt A.________ focht einen Schiedsspruch eines internationalen Schiedsgerichts mit Sitz in Genf an. Trotz Verlängerung und anschliessender Nachfrist bezahlte er den ihm auferlegten Kostenvorschuss nicht. Erwägungen • Die verlangte Zahlung des Kostenvorschusses von 15'000 Franken erfolgte auch innert der nach Art. 62 Abs. 3 BGG angesetzten Nachfrist nicht; die Beschwerde ist deshalb unzulässig. • Der Nichteintretensentscheid erging im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG. Entscheid Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein.
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