7B_609/2026
Bundesgericht
Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters
Ausstand
19. August
Sachverhalt
A.________ focht einen Strafbefehl an und ersuchte im Verfahren betreffend amtliche Verteidigung um Ausstand des vorsitzenden Oberrichters Hubert. Er begründete dies insbesondere mit dessen früherer Mitwirkung in einem Mieterausweisungsverfahren zugunsten eines früheren Richterkollegen sowie einer angeblich rückdatierten Vollstreckbarkeitsbescheinigung.
Erwägungen
• Weder die frühere Mitwirkung im Mieterausweisungsverfahren noch strafrechtliche Abklärungen gegen den ehemaligen Vermieter begründen ein persönliches Interesse oder einen objektiven Anschein der Befangenheit im anders gelagerten Verfahren betreffend amtliche Verteidigung; ein sachlicher Zusammenhang fehlt.
• Die behauptete Rückdatierung und weitere Mängel der Bescheinigung sind nicht hinreichend erstellt und weisen keinen objektiven Zusammenhang mit dem aktuellen Verfahren auf; der Erlass einer Verfügung während des Ausstandsverfahrens ist zulässig, da die betroffene Person ihr Amt bis zum Entscheid weiter ausübt.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.