7B_603/2026

Bundesgericht

Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters

Ausstand

21. August

Sachverhalt Gegen A.________ und C.________ läuft eine Strafuntersuchung wegen unrechtmässigen IV-Leistungsbezugs. Die beauftragte Psychiaterin empfahl getrennte Begutachtungen sowie zusätzliche Fragen zu Schuldfähigkeit, Rückfallgefahr und Therapiebedürftigkeit; beide Beschuldigten verlangten deswegen ihren Ausstand. Erwägungen • Die Empfehlung getrennter Gutachten durfte auf methodische Risiken gemeinsamer Begutachtung hinweisen und stellte keine unzulässige Einmischung in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft dar. • Zusätzliche Fragen zu Schuldfähigkeit, Rückfallgefahr und Therapiebedürftigkeit begründen keinen Befangenheitsanschein, da solche Gutachten zulässigerweise auf der Arbeitshypothese einer später zu bestätigenden Tatbestandsmässigkeit beruhen; die Gutachterin nahm keine rechtliche Würdigung vor und verlangte weitere Akten. Entscheid Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung wurden abgewiesen; die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten.
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