7B_603/2026
Bundesgericht
Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters
Ausstand
21. August
Sachverhalt
Gegen A.________ und C.________ läuft eine Strafuntersuchung wegen unrechtmässigen IV-Leistungsbezugs. Die beauftragte Psychiaterin empfahl getrennte Begutachtungen sowie zusätzliche Fragen zu Schuldfähigkeit, Rückfallgefahr und Therapiebedürftigkeit; beide Beschuldigten verlangten deswegen ihren Ausstand.
Erwägungen
• Die Empfehlung getrennter Gutachten durfte auf methodische Risiken gemeinsamer Begutachtung hinweisen und stellte keine unzulässige Einmischung in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft dar.
• Zusätzliche Fragen zu Schuldfähigkeit, Rückfallgefahr und Therapiebedürftigkeit begründen keinen Befangenheitsanschein, da solche Gutachten zulässigerweise auf der Arbeitshypothese einer später zu bestätigenden Tatbestandsmässigkeit beruhen; die Gutachterin nahm keine rechtliche Würdigung vor und verlangte weitere Akten.
Entscheid
Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung wurden abgewiesen; die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten.